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 | Geschäftsbedingungen |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen1.Allgemeines Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Ergänzungen und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden
2.Angebote, Preise Unsere Angebote und Preise sind freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie unserseits schriftlich bestätigt sind.
3.Lieferung Lieferung frei Baustelle oder Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen. Befahrbare Straßen werden vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Wartezeiten über 45 min werden gesondert berechnet. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
4.Liefertermine und –fristen Höhere Gewalt, unverschuldete Produktionsstörungen, Streiks sowie alle sonst von uns nicht zu vertretenden Umstände berechtigen uns, die Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Dem Auftraggeber ist dies mitzuteilen.
5.Zahlungsbedingungen Unsere Lieferungen und Leistungen sind, soweit nicht anders vereinbart wurde, sofort zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen. Zur Annahme von Schecks und Wechsel sind wir nicht verpflichtet. Sie werden erst nach Einlösung gutgeschrieben. Aufrechnungen und Zurückhaltungen sind auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
6.Zahlungsverzug Ab Verzugseintritt werden bankübliche Überziehungszinsen berechnet. Bei Verschlechterung des Zahlungsverhaltens oder der Vermögensverhältnisse des Käufers sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen, auch solche mit Zahlungsziel, fällig zu stellen, weitere Lieferungen bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen einzustellen und Vorauszahlungen zu verlangen
7.Eigentumsvorbehalt Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann an den Kunden über , wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Gebrauch und Verarbeitung, Verbindung und Vermischung dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur so lange erfolgen, wie der Käufer die Ware veräußert, ist er verpflichtet, seinen Abnehmer unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen und darf mit ihm kein Abtretungsverbot vereinbaren. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, Verwendung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware.
8. Abnahmeverzug Nimmt der Auftraggeber oder Käufer nach Ablauf einer gewissen Nachfrist die Leistung oder Ware nicht ab oder verweigert die Abnahme, können wir vom Vertrag zurücktreten, oder gilt die Leistung als Abgenommen, des weiteren Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen
9.Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung Alle offensichtlichen Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 10 Werkstagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Abnahme der Leistung schriftlich geltend zu machen. Sofern der Auftraggeber diesen vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommt, gilt die Leistung als genehmigt. Soweit wir wegen fehlerhafter Leistungen zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung hat der Auftraggeber nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises. Zugesichert sind nur solche Eigenschaften und solcher nach dem Produkthaftungsgesetz sind alle Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.Gerichtstand Gerichtsstand, auch in Wechsel und Schecksachen, ist das Amtsgericht Freiberg.
11.Datenschutz Wir sind alle im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallenden Daten im Sinne des BDSG zu speichern.
12.Teilunwirksamkeit Nebenabredungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
13.Schlussbestimmung Sollten eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Kontakt
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